Letzte Beratung zu Freie-Schulen-Gesetz

Der Ausschuss Schule und Sport des Sächsischen Landtages hat am Freitag abschließend zum Entwurf der Landesregierung zum Sächsischen Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft (SächsFrTrSchulG) beraten. In seiner Juli-Sitzung soll der Sächsische Landtag dann über dieses Gesetz abstimmen. Es soll zum kommenden Schuljahr 2015/16 in Kraft treten.

„Der vorliegende Gesetzesentwurf unterstreicht im Ergebnis den hohen Stellenwert freier Schulen im sächsischen Bildungssystem. Klarer herausgestellt wird nun, dass die Schulen in freier Trägerschaft den in der Landesverfassung verankerten Bildungsauftrag gleichermaßen erfüllen. Darüber hinaus soll es mit der Gesetzesänderung eine Sonderregelung für berufsbildende Förderschulen für Sehbehinderte und Hörgeschädigte geben, für die es keine Äquivalente im öffentlichen Schulsystem gibt. Diesen werden nachweisliche Mehrkosten bis zu der im Gesetz definierten Höchstgrenze erstattet. Die Finanzierung der freien Schulen wird auf ein sicheres und zukunftsfähiges Fundament gestellt.“

Die Zuschüsse des Freistaates erhöhen sich um etwa 30 Prozent, in diesem Haushaltsjahr betragen die Zuwendungen 273 Millionen Euro, im Jahr 2016 erhöhen sie sich auf 327 Millionen Euro. „Der heute mit 15 Änderungen der Koalitionsfraktionen verabschiedete Gesetzentwurf folgt nun deutlicher dem Verfassungsgerichtsurteil, das eine Gleichwertigkeit zwischen Schulen in freier und öffentlicher Trägerschaft gefordert  hat“, erklärt Holger Mann (SPD). „Dieser Anspruch steht zukünftig dem Gesetz voran.“ Zudem werde die Stellung der freien Träger bei Finanzierung, Teilhabeanspruch und Mitwirkung verbessert. „Wir erleichtern die Gründung und den Betrieb freier Schulen. So wird die Wartefrist auf drei Jahre verkürzt.“ Die Offenlegungspflichten werden vereinfacht und Daten vom Statistischen Landesamt transparent und vergleichbar erhoben, so Mann. „Insgesamt stärkt die Koalition mit diesem Gesetz die Stellung der Freien Schulen im Freistaat.“

Die Opposition sieht das anders. „Viel Lyrik, aber wenig Konkretes“, kommentiert Petra Zais, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Sächsischen Landtag, das Ergebnis. „Wir Grüne haben weiterhin Bedenken, ob der Gesetzentwurf den Verfassungsgrundsätzen Rechnung trägt.“ Sie werde dem Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zustimmen, so die Abgeordnete. „Die Krux ist nicht gelöst, dass freie Schulen faktisch vor der Wahl stehen, entweder ihre Lehrerinnen und Lehrer angemessen zu bezahlen oder auf ein Schulgeld zu verzichten oder notwendige Investitionen zu tätigen. Allem gerecht zu werden, ist schlicht nicht möglich.“

Eine Mehrheit scheint dennoch sicher, die Regierungskoalition aus CDU und SPD kommt zusammen auf 77 Stimmen, die Opposition, bestehend aus Linken, Grünen und AFD, auf 49 Stimmen.

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